HeyDu!
Guten Abend, was ist zu tun, wenn der Frauenarzt wegen der Schwangerschaft die Außendiensttätigkeit untersagt und der AG nicht damit einverstanden ist? Es liegen gesundheitliche Gründe vor und bei Einnahme eines bestimmten Medikamentes darf man laut Packungsbeilage nicht fahren. Der AN will aber gern auf Arbeit gehen und es mit Schreibtischarbeit versuchen. Die Stellenbeschreibung umfasst lediglich 10 % Außendienst. Was kann der AG tun? Der AN hat den Eindruck der AG sieht den AN lieber im Voll-BV, statt Teil-BV - weil's für ihn "praktischer" ist. Ist es hilfreich der AN bindet den Betriebsarzt von sich aus mit ein? Vielleicht habt ihr gute Ideen :-) Dankeschön.
Hallo, wenn doch die Außendiensttätigkeit nur 10 % umfasst, kann ich kein Problem erkennen. Da muss der AG den AN umsetzen in den Innendienst und es kann kein Bv geben. Der AN hat keine Befugnisse, den Betriebsarzt zu beauftragen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das neue Mutterschutzgesetz sichert der schwangeren Frau die Teilhabe am Berufsleben. Das heißt, eine Frau hat einen gewissen Rechtsanspruch darauf, auch trotz Schwangerschaft soweit möglich am Berufsleben teilhaben zu dürfen. Die Einschränkungen zu ihrem Schutz müssen beachtet werden, aber aus reiner Bequemlichkeit ein komplettes BV vom AG auszustellen, wäre nicht rechtskonform. Das ist geregelt in der Rangfolge der Maßnahmen nach § 13 MuSchG. Wenn der AG das nicht einsehen möchte, kann man ihn auf § 13 hinweisen. Evtl kann auch der Betriebsrat unterstützen, oder natürlich die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.
HeyDu!
Vielen Dank für die Antwort, also kann die Schwangere darauf bestehen, Arbeit ohne Fahrerei ausführen zu dürfen? Der AG meinte bei Abgabe des Zettels: Ohne Außendienst nütze der AN nichts und man werde sich erkundigen *Augenroll"*. Wenn man nicht fahren könne, sei man eben AU oder es soll ein ganzes BV ausgestellt werden. AU oder BV ist für den AN egal, er bekommt rum wie num sein Nettogehalt, auch nach 6 Wochen. Der AN möchte aber unter Leute.
Mitglied inaktiv
Ja, sie kann darauf bestehen, in Innendienst versetzt zu werden, siehe § 1 MuSchG: "Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen." In den Rechtskommentaren wird der Ausdruck "Tätigkeit ...fortzusetzen" näher ausgelegt, und zwar in diesem Sinne wie ich es erklärt habe.
HeyDu!
Dankeschön :-)
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