Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mangelfallberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mangelfallberechnung

Mitglied inaktiv

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Hätte mal eine Frage. Vor zwei Jahren wurde bei uns eine Mangelfallberechnung durchgeführt wegen Arbeitslosigkeit.Seit letztes Jahr im März arbeitet er wieder und könnte den vollen Unterhalt bezahlen aber er legt dem Jugendamt keine Lohnabrechnungen vor.Er wurde schon mehrmals angeschrieben den Titel zu ändern aber das bringt nichts,läßt ihn kalt.Jetzt soll ich noch ein paar wochen warten dann reicht das JA klage ein.Die ersten vier monate dieses Jahres habe ich keinen cent unterhalt bekommen er habe schließlich noch andere ausgaben. Währe es besser ich nehme mir einen Anwalt.Weiß aber nicht wie ich das Finanzieren soll.Bitte um Rat.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beantragen Sie beim Amtsgericht einen beratungsschein-dann berät Sie ein Anwalt für 10 € (fragen Sie vorher, ob er das macht) Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, wie wäre es wenn du erstmal Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragst?! Dann hast du wenigstens etwas Geld und kannst dem ganzen treiben etwas gelassener zusehen... Das geht natürlich nur wenn dein Kind noch nicht zu alt ist... Alles Gute MauRe


Mitglied inaktiv

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Hol dir auf dem Amtsgericht nen Beratungsschein und dann ab zum ANwalt. Mit dem Schein kostet der dich max. 10 Euro. Der Anwalt fackelt nicht so lange!! LG


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