Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mal wieder der Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mal wieder der Vater

Mitglied inaktiv

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Hallo ich habe eine Frage zur Vaterschaft wenn der KV bei der Geburt nicht angegeben ist und auch sonst niergens eingetragen wird, kann dieser dann trotzdem einen Vaterschaftstest anstrengen? Und welche Rechte hätte er, wäre er der Vater? LG Hannila


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er meint der Vater zu sein kann er ein entsprechendes gerichtl. Verfhren anstreben. Und dann hat er ein Umgangsrecht und muss Unterhalt zahlen. Liebe Grüsse, NB


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