Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich habe mal eine frage die jetzt nicht gerade den erziehungurlaub o.ä. betrifft, aber vielleicht können sie mir kurz antworten: wenn eine älter person pflegebedürftig wird und in ein altersheim kommt, wird das altersheim von der rente und dem pflegegeld bezahlt, wer kommt für die diefferenz auf? die leiblichen kinder oder der staat? vielen dank für eine kurze info. einen guten rutsch... ihre gabi linnemann
Hallo, erts mal der Staat, der schaut, ob er es sich von den Angehörigen holen kann. Das hängt wesentlich von deren Einkommensverhältnissen ab und kann pauschal nicht gesagt werden. Grundsätzlich darf der Verpflichtete nicht in seinem wesentlichen Leben eingeschränkt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wir hatten gerade diesen Fall in unserem Verwandtenkreis. Da das Geld nicht ausreichte (Rente und Pflegegeld) um den Pflegeplatz im Altersheim zu bezahlen wurden die leiblichen Kinder herangezogen. Sie mußten den Differenzbetrag zahlen.
Mitglied inaktiv
soweit ich weiß, ist das doch gerade geändert worden. Und zwar so, daß ab 1.1. der Staat das trägt, was nach Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Aufbrauch des privaten Vermögens der Bezieherin noch übrig ist, falls die Kinder ein Jahreseinkommen unterhalb einer gewissen Grenze haben, die allerdings sehr sehr großzügig bemessen wird, wobei ich nicht genau weiß, wo sie liegt. Ich glaub bei 100.000/Jahr brutto, bin mir aber nicht ganz sicher.