sara31
Liebe Frau Bader, es handelt sich zwar nicht um Kinder-Recht, hoffe, dass sie sie mir trotzdem beantworten können. Ich habe meine Wohung gekündigt, habe grademal 2 Jahren und 3 Monate hier drinne gellebt. Zwei Wände sind dunkelrot gestrichen, der Rest ganz, ganz zart. Muss ich alle Wände wieder weiß streichen? Auch, wenn ich die Wohnung komplett renovieren musste (habe dafür 3 Grundmieten erstattet bekommen). Was ist mit den Dübellöchtern? In einer Ecke Stück von Tapete abgemacht, da dort Schimmel war. Muss ich die Ecke neu tapezieren? Vielen Dank
RUB
Pamo
Was steht im Mietvertrag? Ansonsten gilt dies: http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html
Die letzten 10 Beiträge
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit