Mitglied inaktiv
...die (alleinerziehende) Mutter komt bei der Geburt des Kindes ums Leben. Ich als nächste Verwandte nehme das Kind sofort zu mir. Steht mir dann auch vom Staat irgendwelche Hilfe zu wie bspw. Erziehungsurlaub, unterliege ich ähnlichem Schutz wie die leibliche Mutter in Bezug auf Kündigung etc?? Dies ist eine rein akademische Frage. (Zum Glück!!) Es würde mich halt interessieren. Vielelicht antwortet ja jemand? Gruß Steffi
Liebe Steffi, ich hatte schon einen Schreck bekommen! Also: 1. Für ein angenommenes oder adpotiertes Kind gibt es auch EG + KG 2.Es gelten die Regeln für EU, als wenn es das eigene Kind wäre, also gibt es auch Küschutz. Ich hoffe, die Frage bleibt akademisch!! Gruß, NB
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