momworking
... wenn er/sie ein Kind behandelt: - ohne zu fragen, ob beide Eltern mit der Therapie einverstanden sind - ohne zu wissen, ob die Eltern das geteilte Sorgerecht ausüben - ohne Zustimmung BEIDER Elternteils bei geteiltem Sorgerecht - ohne die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils ersetzen zu lassen Und: Wer ist dafür zuständig, die Zustimmung BEIDER Elternteile zu erbringen? MUSS der Therapeut nachfragen oder darf er stillschweigend von der Zustimmung ausgehen? Danke im Voraus für die Aufklärung.
Hallo, ein Arzt der ohne beider Zustimmung tätig wird, begeht Körperverletzung. Frage ist aber hier, worin die Verletzung liegen soll. Es wird ja nicht in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen. Ich bin kein Strafrechtler, sehe hier aber keinen Eingriff. Liebe Grüße NB
Tini_79
Machen sich eigentlich Eltern strafbar, die ihren Zwist auf dem Rücken des Kindes austragen? Da Kind tut mir leid.
Mitglied inaktiv
- ohne zu fragen, ob beide Eltern mit der Therapie einverstanden sind - ohne zu wissen, ob die Eltern das geteilte Sorgerecht ausüben - ohne Zustimmung BEIDER Elternteils bei geteiltem Sorgerecht - ohne die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils ersetzen zu lassen Wenn ein Elternteil mit einem Kind zur Behandlung kommt, dann muss das Elternteil doch vorab sich mit dem Partner abgestimmt haben. Sorry, aber ein Therapeut ist kein Kripobeamter, der euren Beziehungskrimi klärt.
kati1976
Liest sich für mich nach Trennungskrieg. Ich weiß das ich trotz verheiratet sein für eine Vollnarkose am Kind beide Unterschriften brauchte.
momworking
Alle, die (m)einen Beziehungsstress wittern... sorry, falsch gewittert ;-) Es geht mir um eine RECHTLICHE Frage, daher stellte ich sie an eine RECHTSanwältin. Stress und Beziehungsprobleme ist das, was ihr daraus macht. Ich präzisiere gerne nochmal meine Frage: Gibt es bei Kinder/Jugendtherapeuten einen (Behandlungs-)vertrag, den beide Eltern unterzeichnen MÜSSEN und falls dem so sein sollte, was ist die Konsequenz, wenn eine Unterschrift fehlt?
mellomania
sorry aber ich wurde beim arzt bisher noch nie danach gefragt, wer sorgerecht hat ob beide oder nicht oder wie oder was. der therapeut geht davon aus, dass da geklärt ist. ist der vater mit dem kind hin und du möchtest das nicht? dem kind wird doch geholfen..klar entstehen da meinungen, was denn sonst? du würdest doch nicht fragen wenn es klar wäre?
desireekk
Die Frage nach dem Straftatbestand ist interessant... Zuerst hab ich mal das gefunden: http://www.sabineschaefer.com/fileadmin/user_upload/Informationen/KiJu_Psychotherapie/Rahmenbed__KiJu.pdf http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/BPtK_Infomaterial/Patientenrechtegesetz/20130923_bptk-Infomaterial_Patientenrechtegesetz.pdf Interessant ist, dass GKV-Kinder sich ab dem 15. LJ (in gewissem Sinne) selbst zur Behandlung entschliessen können OHNE die elterliche Zustimmung. U. a. hier zu finden: http://www.sabineschaefer.com/fileadmin/user_upload/Informationen/KiJu_Psychotherapie/Rahmenbed__KiJu.pdf Viel Rechtsprechung habe ich ad hoc nicht zu Deiner Frage gefunden, denn die Stichworte selbst werden verwendet aber in anderem Kontext. Theoretisch könnte ich mir aber hier Körperverletzung vorstellen? 223 BGB... LG D