fuchs16
Hallo Frau Bader, mein Sohn wird am 25.11. 3 Jahre alt, damit endet auch meine Elternzeit und ich müsste zurück in meinen Job. Ich bin allerdings wieder schwanger und der neue Mutterschutz beginnt am 10.12. - ich habe also eine "Lücke" von rund 10 Arbeitstagen. Da es für mich mit meinem großen Sohn nicht wirklich machbar ist in meine alten Job zurückzukehren (lange Anfahrt) und ich dies eigentlich eh nicht möchte, würde ich gerne wissen, wie mein Arbeitgeber und ich die Lücke am elegantesten überbrücken können. Lihtn es sich mich krankschreiben zu lassen ohne überhaupt in den Job zurückzukehren? Oder ist es möglich, dass mein AG mich für 10 Tage freistellt? Welchen Vorschlag haben Sie? Ich möchte das für beide Parteien möglichst einvernehmlich lösen. Vielen Dank für Ihren Rat!
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB
sternenfee75
Krankschreiben ohne Krank zu sein wäre Betrug. Aber du kannst doch die Zeit mit Urlaub überbrücken. Für die Zeit des neuen Mutterschutzes erwirbst du ja auch wieder Urlaubstage. Und evtl hast du noch ein paar Tage Resturlaub von der Zeit vor dem 1. Kind oder Überstunden.
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