Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnsteuerabzug bei 630 DM Job?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnsteuerabzug bei 630 DM Job?

Mitglied inaktiv

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Hallo, leider weiß ich nicht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin,ich versuche es einfach mal: Zur Zeit arbeite ich vollzeit und mein Mann hat Erziehungsurlaub. Nun arbeitet er auf 630.-DM Basis, also Geringfügig beschäftigt. Nun haben wir festgestellt das er einen Lohsteuerabzug hatte. Da er weniger als 630 verdient hatte kam mir das nicht richtig vor. Vom Arbeitgeber bekam er die Auskunft das bekäme er dann beim Lohnsteuerausgleich wieder zurück und nächstes jahr kann er dann einen Antrag stellen damit er keinen Abzug mehr hat. Wir erhalten 600.-DM Erziehungsgeld und ich möchte natürlich nicht das die 630.-DM auf mein Gehalt angerechnet werden sonst werden uns die 600 DM Erziehungsgeld gekürzt. Danke schon mal für die Antwort Viele Grüße Heidi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heide, hat er sonst keine Einkünfte? Dann kann er beim Finanzamt einen Freistellungsantrag stellen! Gruß, NB


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