Mitglied inaktiv
Hallo, leider weiß ich nicht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin,ich versuche es einfach mal: Zur Zeit arbeite ich vollzeit und mein Mann hat Erziehungsurlaub. Nun arbeitet er auf 630.-DM Basis, also Geringfügig beschäftigt. Nun haben wir festgestellt das er einen Lohsteuerabzug hatte. Da er weniger als 630 verdient hatte kam mir das nicht richtig vor. Vom Arbeitgeber bekam er die Auskunft das bekäme er dann beim Lohnsteuerausgleich wieder zurück und nächstes jahr kann er dann einen Antrag stellen damit er keinen Abzug mehr hat. Wir erhalten 600.-DM Erziehungsgeld und ich möchte natürlich nicht das die 630.-DM auf mein Gehalt angerechnet werden sonst werden uns die 600 DM Erziehungsgeld gekürzt. Danke schon mal für die Antwort Viele Grüße Heidi
Liebe Heide, hat er sonst keine Einkünfte? Dann kann er beim Finanzamt einen Freistellungsantrag stellen! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot