Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lösung gesucht für Lebensmonat 15. des 3. Kindes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lösung gesucht für Lebensmonat 15. des 3. Kindes

Minska

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Rückfrage zum Thema Elterngeld, deren Antwort sich mir trotz eingehender Lektüre nicht erschließt: Unser 3. Kind wird Ende Mai geboren (ET31.05.). Wir haben bereits 2 größere Kinder (*2011,*2015). Wir planen zunächst, Basis- Elterngeld zu beantragen. Im Juli 2021 (LM 14 des Kindes) werden wir jedoch für einen Monat in das Heimatland meines Mannes fahren, um unseren zweisprachig aufwachsenden Kindern einen vertieften Spracherwerb ermöglichen. Hier wird mein Mann auf jeden Fall einen Elternzeitmonat nehmen. Weitere Monate sind flexibel zu verteilen. Im August 2021 stehen bei den älteren Kindern Schulwechsel bzw. Einschulung an, bei dem jüngsten Kind dann die EIngewöhnung bei einer Tageseinrichtung. Für die Eingewöhnung muss ein Elternteil zur Verfügung stehen. Gibt es eine Lösung, den Lebensmonat 15 des 3. Kindes über Elterngeld abzudecken? Durch die Lücke, die wir im Lebensmonat 14 durch den Auslandsaufenthalt haben, sehe ich nicht, welche Lösung wir unseren Arbeitnehmern anbieten können. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit den besten Grüßen! Minska


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie doch Basis-EG beantragen, ist es nach den 14 LM aufgebraucht. SIe können es auch während des kurzen Aufenthaltes im Ausland bekommen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Im 15. Lebensmonat könnte noch Elterngeld Plus bezogen werden (wenn noch Monate zur Verfügung stehen), die Lücke im 14. Monat wäre kein Problem. Laut Gesetz darf erst ab dem 15. Lebensmonat keine Lücke entstehen - es muss also spätestens mit dem 15. Lebensmonat wieder einsetzen, sonst geht es nicht mehr.


luvi

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Hallo, Warum habt ihr denn im 14 Lebensmonat eine Lücke? Ihr dürft doch Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen, währen ihr für 1 Monat im Ausland im Urlaub seid. Oder verstehe ich deine Frage nicht? LG luvi


Felica

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Ersten ist es eher unwahrscheinlich das das Kind pünktlich kommt zweitens würde der Monat im Ausland noch unter Urlaub fallen. Elterngeld wäre also gar kein Problem. Davon ab könnt ihr doch länger EZ beziehen wie ihr EG bekommt. Oder man nimmt einen Teil der Basis-EG-Monate als EG Plus. Mein Rat wäre eh das du 2 Jahre EZ meldest. Kannst dann in Ruhe in TZ innerhalb der EZ arbeiten wenn betreuung und Schule geklärt sind. Du wirst froh sein gerade dann nicht direkt wieder in VZ durchstarten zu müssen. Unser ist Anfang Juni geboren worden. Ich beziehe auch 14 Monate EG, also bis August20. Werde erst wieder im September in TZ einsteigen, frühestens. ET wäre auch Ende Mai gewesen.


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