Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lieferzeit

Frage: Lieferzeit

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, wir haben vor 10 Wochen einen Kinderwagen bestellt. Es wurde eine Lieferzeit von 8-10 Wochen genannt. Die sind nun rum. Wie verhalten wir uns jetzt am besten? Wenn wir noch lange warten müssen läuft unser Kind und inzwischen würden wir auch einen gebrauchten kaufen. Können wir den Kaufvertrag rückgängig machen, weil die Lieferbedingung nicht eingehalten wurde? Vielen Dank für Ihre Antwort Charlotte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Charlotte, vom Vertrag zurücktreten können Sie, wenn Sie nach Fälligkeit mahnen, eine Frist setzen (ca. 14 Tage) und deutlich in die Mahnung schreiben, nach dem fruchtlosen Verstreichen der Frist die Leistung abzulehnen. Problematisch ist jedoch, ob das Geschäft die Fällgkeit festgelegt hat. Schreiben Sie einen bösen Brief, daß hilft vielleicht. N. Bader


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