Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

letzte Frage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Was steht mir denn eigendlich zu? Wollten nach der Hochzeit ein gemeinsames Konto eröffnen,habe jetzt seit 3 Monaten endlich mal eine Kontokarte bekommen,das Konto selbst läuft aber auf den Namen meines Mannes.Dort geht auch das Erzirhungsgeld und Kindergeld drauf. Er bezahlt die Fixkosten und die Einkäufe da ich selbst gar nicht einkaufen kann weil ich keinen Führerschein besitze und die Läden 2-3 km entfernt sind. Er sagt ich kann jederzeit Geld haben werd aber dann immer gefragt für was...ist das alles so rechtens????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss unterscheiden zwischen Wirtschaftsgeld und Taschengeld. Zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Dies kommt im Gesetz im § 1360 a BGB als Teil des Unterhaltsanspruches zum tragen. Liebe Grüsse, NB


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