tine811
Guten Tag Frau Bader, ich beziehe noch bis zum 28. März 2013 Elterngeld (Bezugsdauer 18 Monate) für meinen Sohn. Voraussichtlich am 25. April 2013 kommt mein zweites Kind auf die Welt. Ich habe also voraussichtlich vom 29. März bis 25. April 2013 einen "Leerlauf", bin also nicht krankenversichert und beziehe kein Einkommen. Die Agentur für Arbeit fühlt sich für mich nicht zuständig, da ich dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehe. Nun meine Frage: An wen kann ich mich wenden, damit ich wenigstens krankenversichert bin? Eine freiwillige Krankenversicherung kommt für mich aus finanziellen Gründen eigentlich nicht in Frage. Vielen Dank! Beste Grüße, Tine
hallo, wieso stehen Sie denn dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? Die erste EZ ist um. Oder haben Sie keine Kindesbetreuung? Dann bleibt nur der Jobcenter Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
An das JobCenter. Du musst in der Zeit dann Hartz IV beantragen oder das Arbeitsamt, wenn Du bereit bist bis zum Mutterschutz zu arbeiten, dann kannst Du ggf. auch ALG1 beantragen. LG Sabine
Sternenschnuppe
Hallo Wieso bekommst Du denn 18 Monate Elterngeld ? Ist doch nur bis maximal 14. Lebensmonat ? Wie auch immer, nach Elterngeld bist Du ja schon im Mutterschutz. Hast Du einen Arbeitgeber ? Dann bist Du eh beitragsfrei krankenversichert in der Elternzeit von Kind 1. Hast Du keinen, dann endet es nach dem Elterngeld, da ist dann in erster Linie der Vater es Kindes für Euch zuständig. Verheiratet, dann in die Familienversicherung.
tine811
Hallo zusammen, zu Frau Baders Frage: Ich stehe in dem Monat nach Bezug des Elterngeldes nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, da ich schon in der Schutzfrist bin. Zu Sternschnuppe: Ich habe die Auszahlung des Elterngeldes auf 18 Monate strecken lassen. Viele Grüße.
tine811
@SEAGLD: Bekomme ich wirklich ALG1? Ich würde noch arbeiten gehen bis zum Mutterschutz, kann mich also arbeitssuchend melden, aber ich beziehe ja noch Elterngeld. Somit bin ich doch eigentlich noch gar nicht arbeitslos - erst dann, wenn der Bezug des Elterngeldes endet. Oder?
Sternenschnuppe
Die Kernfrage ist gerade : Hast Du einen Arbeitgeber gehabt ? Laut dem was Du schreibst tippe ich nun auf nein. hast Du Betreuung für dein Kind ? Wenn ja, dann kannst Du Dich auch nun arbeitslos melden. Musst ggf. die Betreuung nachweisen. Wenn Du Dein Kind nicht betreut bekommst, dann bleibt Dir nur der Weg zum Jobcenter, diese werden aber natürlich erst prüfen, ob der Vater zahlen kann.
tine811
Nein, mein Vertrag lief in der Elternzeit aus. Der Vater könnte das Kind zumindest für 20 Std. pro Woche betreuen, da er studiert und fast Semesterferien hat. Danach, ab Februar, nimmt er ein Freisemester, auch wegen des zweiten Kindes.
Sternenschnuppe
Na, dann ist die Betreuung ja gesichert. Nach den ersten 12 Manaten dürfen sie das ALG1 beim Elterngeld auch nicht mehr anrechnen, Andersrum weiss ich es nicht. Aber am besten machst einen Termin beim Arbeitsamt und besprichst das mit denen, zeige dich arbeitswillig, dann bekommst Du auf diese 20 möglichen Stunden ALG1 und bist krankenversichert.
tine811
Aber bekäme ich denn wirklich ALG 1? Ich wäre doch noch nicht arbeitslos, sondern erst arbeitssuchend, da ich noch Elterngeld beziehe. Arbeitslos wäre ich doch eigentlich erst nach dem 28. März, wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe, oder?
Sternenschnuppe
Eigentlichen Bezug hast Du nicht mehr, nur noch die Auszahlung läuft. Obwohl ich es nur für 12 oder 24 Monate kenne und nicht für 18. Und da Du keinen AG hast bist Du arbeitslos ! Wenn Du arbeiten willst für die Zeit, dann steht Dir ALG1 zu. Anteilig eben zu den 20 Stunden.
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