Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe eine Frage bezüglich meiner Lebensversicherung.Es ist so:Als Begünstigte habe ich meine 7 Monate alte Tochter eintragen lassen.(Ich bin mit dem Kindsvater nicht verheiratet,haben aber das gemeinsame Sorgerecht).Mein Versicherungsvertreter sagte mir das im Falle meines Todes nicht meine Tochter das Geld bekäme sondern bis zu ihrem 18.Geburtstag das Vormundschaftsgericht sozusagen die Hand draufhätte.Nun zu meiner Frage gibt es eine Möglichkeit das meine Tochter das Geld doch bekommen könnte?Wäre es irgendwie möglich meinen Freund bzw.Kindsvater als Vermögensverwalter meinerTochter einzusetzen bis sie volljährig ist? Schon mal im voraus Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen A.T
Hallo, das ist zwar nicht mein Fachgebiet, ich würde aber ein Tetsament machen, wo ich reinschreiben würde, dass er die Vermögensverwaltung auch dafür übernehmen soll. Das Vormundschaftsgericht überwacht ihn dann nur. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die Vermäögenssorge kann von der Personensorge ebgetrennt werden. Aber trotzdem hat mein "Kollege" nicht ganz recht. Nicht bei gem. Sorgerecht. Das kommt u. a. auf das Jugendamt an. man könnte evt. schreiben, daß der Vater das Kind auf Rechnung des Kindes erhalten soll. Dann kann sie mit 18 jahren zum Papa gehen und eine "Aufrechnung" verlangen. Zudem das ganze noch im Testament erwähnen. ... so könnte ich mir das Vorstellen.... Viele Grüße Désirée Fachwirtin für Finanzberatung
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