Mitglied inaktiv
Mein Mann hat eine Lebensversicherung abgeschlossen in der ich im falle seine Todes die begünstigte bin.Er hat aus einer früheren Beziehung noch 2 Kinder.Nun mein Frage:haben die beiden im todesfall ein anspruch auf ein teil des Geldes?
..wenn Sie ausdrücklich erwähnt sind, stimmt das. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Aber ja! Oder sollte ich das falsch sehen?
Mitglied inaktiv
Geld aus der lebensversicherung steht demjenigen zu, den der Versicherungsnehmer bestimmt hat. I. d. R. gehört die Auszahlung aus einer LV nicht zum Erbe, unterliegtr jedoch trotzdenm der Erbschaftssteuer (eher wichtrig bei nicht verheirateten Eltern). Also normalerweise haben die Kinder keinen Anspruch auf die LV. Viele Grüße Désirée Versicherungskauffrau
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