Mitglied inaktiv
Wir leben in einem Haus getrennt.(der Kindsvater,mein Kind u.ich)Was habe ich für Ansprüche?Kann ich Sozialhilfe beantragen?Bisher läßt er mich kostenfrei bei sich wohnen.Muß er trotzdem Unterhalt zahlen? Vielen Dank.Es wäre mir sehr geholfen mit der Antwort!!!
Hallo, bevor Sie Sozialhilfe bekommen ist zu prüfen, in wie weit der Ehemann Unterhalt zahlen kann. Das kann Ihnen individuell nur ein Rechtsanwalt vor Ort ausrechnen. Gruß, NB
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