Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Landeserzihungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Landeserzihungsgeld

Lunaa

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Liebe Frau Bader, ich habe die Information gelesen, aber nicht gut verstanden! Wir wohnen in Bayern´! Wer bekommt es? Da steht die Verdienstgränze müssen nicht uber 23000 Euro liegen! Ist es brutto? Wir sind 4 Köpfiege Familie und mein Mann verdient alleine, aber im Jahr ist es fast 50000 brutto! Bedeutet es, dass wir dieses Geld nicht kriegen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Im Gegensatz zum Elterngeld ist das Landeserziehungsgeld eine vom Familieneinkommen abhängige Leistung. Überschreitet das Nettoeinkommen der Familie die Grenze von 25.000 Euro bei Paaren oder von 22.000 Euro bei allein erziehenden Eltern, wird die Leistung gemindert oder entfällt. Liebe Grüsse, NB


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