Lunaa
Liebe Frau Bader, ich habe die Information gelesen, aber nicht gut verstanden! Wer bekommt es? Da steht die Verdienstgränze müssen nicht uber 23000 Euro liegen! Ist es brutto? Wir sind 4 Köpfiege Familie und mein Mann verdient alleine, aber im Jahr ist es viel mehr als 23000! Bedeutet es, dass wir dieses Geld nicht kriegen?
Hallo, Bundesland? Liebe Grüße, NB
Julisa
Im Zweifelsfall einfach beantragen, mehr wie ablehnen könne sie es nicht. Die Verdienstgrenze gilt aber bestimmt für eine 3 Köpfige Famile, bei 4 Kindern wird die Grenze sicher deutlich höher liegen. Schau mal hier, da kannst du das selbst mal durchrechnen http://www.nettolohn.de/pkv-lexikon/landeserziehungsgeld.html
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt