Mitglied inaktiv
Hallo! Muss der Kv angegeben werden? Es sollen keine Unterhaltsforderungen oder irgendwelche Leistungen vom Sozialamt usw. in Anspruch genommen werden. Danke für ihre Antwort!
Hallo, zwingen kann Sie keiner. MAn kann es halt aus Kindesinteresse sehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, können für die Berechnung des Erziehungsgeldes auch Unterhaltszahlungen für Kinder aus 1. Ehe geltend gemacht werden, so dass sich das Jahreseinkommen entsprechend reduziert? Vielen Dank und herzliche Grüße Dagmar
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