Mitglied inaktiv
Sie sagten, dass wenn ich mit 16 heirate, die gleichen Rechte habe, wie als wenn ich volljährig wäre. Hätte meine Mutter garnichts mehr über mich zu bestimmen? Wären Sie so nett und würden mir sagen, wo das geregelt ist, dass ich wie volljährig zu behandeln wäre? Danke im voraus Janine
Liebe Janine, ich habe mich etwas blöd ausgedrückt, deshalb ist es gut, dass Sie noch mal nachfragen. Also: rechtlich wird man nicht automatisch volljährig, aber praktisch so behandelt. Die elterl. Sorge wird also stark beschränkt. Hinsichtl. der Personensorge ( Ausgestaltung des Lebens) sind Sie so zu behandeln wie ein Volljähriger, die Eltern behalten aber die Vermögenssorge (Verwaltung des Vermögens des Kindes). Wenn es da Streit gibt, entscheidet das Familiengericht. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot vor Vertragsende WissZeitVG
- Urlaubszeiten aus Mutterschutz nehmen
- Krankengeld
- Elternzeit Ende direkt krank
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kündigung während EZ, neuer AG