spanien1979
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schrieben, dass die Kinder an die Altergrenze für eine Umgangsregelung kämen (sie sind 11 und fast 14). Ab welchem Alter trifft ein Gericht denn keine Regelung mehr? Und wie lange dauert so ein Umgangsverfahren eigentlich? Und was mache ich, falls das Gericht eine Regelung trifft und die Kinder sich weigern, sie zu befolgen? Ich habe echt Angst am Ende mit Ordnungsgeld usw. dazustehen... aber wie soll ich Kinder, die größer sind als ich, zwingen? Vielen Dank!
Hallo, das Gericht ist bis zum 18. Geb. zuständig. Aber um so älter das Kind, um so mehr Bedeutung seine Meinung. Es spricht der Verfahrensbeistand (=Anwalt für das KInd) und der Richter mit dem KInd, evtl. auch noch das JA. Wenn ein 14 jähriger erklärt, dass er keinen Kontakt möchte, wird da nicht drüber hinweg gegangen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Bitte entspanne Dich und mache dringend einen Termin beim Jugendamt oder einer Familienbertungsstelle. Du musst dringend lernen welche vielen Rechte und wie wenig Pflichten Du hast. Sollte es vor Gericht gehen, dafür müsste er erst einmal klagen, zu Gesprächen zum Jugendamt erscheinen vorher etc., dann bekommen die Kinder einen Verfahrensbeistand, der ihre Interessen erkundet und vertritt. Dort müssten sie sagen warum sie keinen Kontakt möchten, es wird geschaut ob es Lösungen geben kann. Muss ja irgendwas vorgefallen sein. Vielleicht gibt es eine Annäherung mit Hilfe von 3. Vielleicht auch nicht. Aber Du sei offen für Umgang, wenn die Kinder es möchten. Das Familiengericht ist zuständig bis sie 18 sind. Such Dir schnell Beratung, Deine Fragen zeigen deutlich dass Du viel zu wenig Wissen über Deine Rechte hast.
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt nach EZ in BV
- Stillen und arbeiten
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus