Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Bitte entschudigen Sie mein Vorgehen. Die ganze Situation war mir gar nicht so bewusst. Meine dahinterliegende Frage ist eigentlich: Wann beginnte genau die Elternzeit und bis wann dauert sie, wenn man 1 Jahr beantragt hat? Stimmt es, dass sie erst ab der Geburt beginnt? Viele Grüße und nochmal Entschuldigung Flocecile
Hallo, ja, beginnt mit der Geburt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ja sie beginnt mit der Geburt und endet wenn man 1 Jahr beantragt hat genau am 1. Geburtstag des Kindes, d.h. dein erster Arbeitstag nach EZ ist der 1. Geburtstag deines Kindes !
Mitglied inaktiv
Danke!!!
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner