Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kurze Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kurze Frage

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, Bitte entschudigen Sie mein Vorgehen. Die ganze Situation war mir gar nicht so bewusst. Meine dahinterliegende Frage ist eigentlich: Wann beginnte genau die Elternzeit und bis wann dauert sie, wenn man 1 Jahr beantragt hat? Stimmt es, dass sie erst ab der Geburt beginnt? Viele Grüße und nochmal Entschuldigung Flocecile


Mitglied inaktiv

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ja sie beginnt mit der Geburt und endet wenn man 1 Jahr beantragt hat genau am 1. Geburtstag des Kindes, d.h. dein erster Arbeitstag nach EZ ist der 1. Geburtstag deines Kindes !


Mitglied inaktiv

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Danke!!!


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