Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Bitte entschudigen Sie mein Vorgehen. Die ganze Situation war mir gar nicht so bewusst. Meine dahinterliegende Frage ist eigentlich: Wann beginnte genau die Elternzeit und bis wann dauert sie, wenn man 1 Jahr beantragt hat? Stimmt es, dass sie erst ab der Geburt beginnt? Viele Grüße und nochmal Entschuldigung Flocecile
Hallo, ja, beginnt mit der Geburt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ja sie beginnt mit der Geburt und endet wenn man 1 Jahr beantragt hat genau am 1. Geburtstag des Kindes, d.h. dein erster Arbeitstag nach EZ ist der 1. Geburtstag deines Kindes !
Mitglied inaktiv
Danke!!!
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung