Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kur

Frage: Kur

Mitglied inaktiv

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Mein ist 2 Jahre und hat eine Kur bewilligt bekommen, zu der ich als Begleitperson mitfahre. Ich befinde mich noch im Erziehungs-urlaub und arbeite auf 325,00 € - Basis. Mein befristeter AV endet am 30.06.02, die Kur geht von 29.05.-19.06.02. Da ich nicht über soviel Urlaub verfüge und auch nicht vor-oder nacharbeiten kann weiß ich nicht was machen soll. Haben sie einen Tipp? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, puuhh. Wenn man selber Kur beantragt, nimmt man keinen Urlaub, sondern wird freigestellt und erhält Zahlungen von der BfA. Ich könnte mir vorstellen, dass das hier auch so ist. Fragen Sie doch bitte mal bei der BfA/KK, je nach Bewilligung, nach. GRuß, NB


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