Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet im April,da ich nicht wieder in dem Unternehmen anfangen möchte, müßte ich ja kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt glaube ich 3 Monate. Aber ab wann 6 Wochen vor der Geburt oder ab dann wo mein Kind geboren wurde? Danke im voraus. Gruß Birgit
Liebe Birgit. Verstehe die FRage nicht. Wenn Sie im EU kündiegen, gilt die normale KüFrist. Wenn Sie zum Ende des EU kündigen, müssen Sie dies 3 Mo. früher tun. Immer schriftlich. Was hat das mit der Geburt zu tun? Die liegt doch wohl schon länger zurück? Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?