Mitglied inaktiv
Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es in Deutschland für gleichgeschlechtliche Paare, die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen durchführen lassen wollen? Meine Freundin und ich haben uns bereits für einen Spender entschieden, wissen aber nicht, wo wir einen Arzt finden, der die Befruchtung durchführen will/kann/darf. Widerholt haben wir nun gehört, daß in Deutschland eine Befruchtung mit Spendersamen nicht verboten ist, obwohl das viele behaupten. Was stimmt nun, und welche Punkte müssen wir beachten? Vielen Dank Briggi
Liebe Briggi, die meisten dt. Kliniken machen die Ins. nur bei verheirateten Paare + IVF sowieso. Einige machen aber auch Ins. ohne Trauschein. Das heißt also, Ihr müßt einen Mann mitbringen. Aber die KK zahlen nicht. N. Bader
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