Mitglied inaktiv
Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es in Deutschland für gleichgeschlechtliche Paare, die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen durchführen lassen wollen? Meine Freundin und ich haben uns bereits für einen Spender entschieden, wissen aber nicht, wo wir einen Arzt finden, der die Befruchtung durchführen will/kann/darf. Widerholt haben wir nun gehört, daß in Deutschland eine Befruchtung mit Spendersamen nicht verboten ist, obwohl das viele behaupten. Was stimmt nun, und welche Punkte müssen wir beachten? Vielen Dank Briggi
Liebe Briggi, die meisten dt. Kliniken machen die Ins. nur bei verheirateten Paare + IVF sowieso. Einige machen aber auch Ins. ohne Trauschein. Das heißt also, Ihr müßt einen Mann mitbringen. Aber die KK zahlen nicht. N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3