Mitglied inaktiv
Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es in Deutschland für gleichgeschlechtliche Paare, die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen durchführen lassen wollen? Meine Freundin und ich haben uns bereits für einen Spender entschieden, wissen aber nicht, wo wir einen Arzt finden, der die Befruchtung durchführen will/kann/darf. Widerholt haben wir nun gehört, daß in Deutschland eine Befruchtung mit Spendersamen nicht verboten ist, obwohl das viele behaupten. Was stimmt nun, und welche Punkte müssen wir beachten? Vielen Dank Briggi
Liebe Briggi, die meisten dt. Kliniken machen die Ins. nur bei verheirateten Paare + IVF sowieso. Einige machen aber auch Ins. ohne Trauschein. Das heißt also, Ihr müßt einen Mann mitbringen. Aber die KK zahlen nicht. N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag