Jules90
Hallo Frau Bader, ich habe im letzten Sommer, kurz vor Geburt meines Kindes, ein Nebengewerbe angemeldet und arbeite freiberuflich als Redakteurin. Ich bin noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus, davor war ich im Angestelltenverhältnis. Nun habe ich von der Künstlersozialkasse einen Bescheid bekommen, dass ich Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen muss. Rentenversicherung kann ich ja noch nachvollziehen, aber muss ich tatsächlich Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? Schließlich bin ich ja eigentlich momentan beitragsfrei über die Elternzeit versichert. Was wäre denn, wenn ich nicht mehr in Elternzeit bin? Fallen dann über mein Angestelltenverhältnis und über mein Nebengewerbe Sozialversicherungen an? Für mich fühlt sich das so an, als müsste ich zweifach zahlen. Oder greift hier quasi das Solidaritätsprinzip - je mehr ich verdiene, desto mehr muss ich insgesamt abführen? Bei der KSK konnte man mir telefonisch keine richtige Auskunft geben und auf eine schriftliche Rückmeldung warte ich schon seit einigen Tagen. die Krankenversicherung verweist an die KSK. Vielen Dank!
Hallo, die Frage ist, in welchem Umfang Sie die Tätigkeit ausüben. Liebe Grüße NB
Jules90
Es bewegt sich etwa auf 450 Euro-Niveau, sodass ich aber über die 3.900€ Mindestgrenze kommen werde.
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