Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigunsschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigunsschutz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart dass ich nach einem Jahr wieder voll zum Arbeiten komme. Zu diesem Zeitpunkt bin ich auch davon ausgegangen das ich meinen alten Arbeitsplatz (Stellvertreterin der Abteilungsleiterin) wieder bekomme. Wie mir eine Kollegin aber sagt sei dieses nicht so sicher. Meine Frage. Falls dieses der fall ist und mich mein Arbeitgeber auf eine andere Position setzt kann er mir dann auch weniger Gehalt bezahlen? und muss er mich auch weiterbeschäftigen wenn ich nur noch 30Stunden Arbeiten möchte. Ich bin seit 12 Jahren in dem Unternehmen. Würde sich bei einer anderen Stundenregelung dieses auf den Kündigungsschutz bezw. auf denn Sozialplan auswirken? Vielen dank für die hilfe Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben grds. Anspruch auf Ihren alten Job lt. Vertrag u alten Lohn. Anspruch auf Reduzierung haben Sie, wenn der betrieb mehr als 15 An hat, Sie es rechtzeitig beantragt haben und keine betrieblichen Gründe dagegen stehen. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.