Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endete nach einem Jahr am 27.07.2010. Nun ist es so, dass man mir nicht sagt, dass man mich eigentlich nicht "zurück haben wollte", sondern versucht wird, mich zum kündigen zu bewegen. Aus diesem Grund möchte ich gerne selbst kündigen, denn mein Arbeitgeber ist zu einer Kündigung oder Aufhebung aus seinem Mund sicherlich nicht zu bewegen. Mein Arbeitsvertrag sieht eine beiderseitige Kündigung von 6 Wochen zum Quartalsende vor. Dies wäre dann wohl erst zum 31.12. Gibt es noch eine andere Regelung, da ich mich ja noch innerhalb der 3 Monate nach Elternzeit befinde? Herzlichen Dank
Hallo, verstehe ich nicht. Was ist denn in der Zeit vom Ende der EZ bis jetzt? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du weißt aber schon, dass du dann bezüglich Arbeitslosengeld eine Sperre bekommst, wenn du selber kündigst? Und wichtig sind die drei Monate vor dem Elternzeitende. Nicht die Zeit danach. Sorry! Da musst du dich wohl an die Kündigungsfristen aus deinem Vertrag halten. Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes