Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit (geht noch bis Mai 2010)und arbeite momentan gar nicht, möchte jetzt aber meine alte Arbeitsstelle kündigen, da ich ab Juli eine andere Stelle annehmen möchte. 1. Habe ich dann auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten oder gilt das mit den 3 Monaten nur zum Ende der Elternzeit? 2. Bedeutet eine 3monatige Frist, daß ich bis zum 30. März gekündigt haben muß, wenn ich zum 1. Juli eine neue Stelle antreten will? Vielen Dank, K. Sost
Hallo, es gilt die gesetz./vertragl. Kü-Frist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Willst Du innerh. der EZ kündigen, gelten die Kdg-Fristen Deines Arbeitsvertrages. Die 3 Monate gelten nur zum Ende der EZ. Viele Grüße Désirée
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