Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub (2 Jahre, wie beantragt) endet am 31.12.07. Ich möchte danach nicht wieder bei meiner alten Firma arbeiten (zu lange Fahrt, lohnt sich nicht für TZ) und deshalb zum 31.12. kündigen. Laut Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, müßte also noch im September kündigen. Gilt diese Frist auch in der Elternzeit oder gibt's da andere (bessere) Fristen? Viele Grüße Kadiya
Hallo, da gibt es eine Sonderkündigungsfrist von 3 Mo. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich gilt innerh. der EZ die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags. Zum ENDE der EZ aber gilt sowieso per Gestz eine 3-monatige Frist. Bei Dir bleibt es sich also gleich! Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Job
- Stillbeschäftigungsverbot Forensische Psychiatrie
- Umgang Schwiegermutter-Kind
- Kündigungsfrist
- Familienzuschlag, Krankenversicherung und Elterngeld/Elternzeit
- Unterhaltsberechnung / Wohnvorteil
- Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung