Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfristen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfristen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub (2 Jahre, wie beantragt) endet am 31.12.07. Ich möchte danach nicht wieder bei meiner alten Firma arbeiten (zu lange Fahrt, lohnt sich nicht für TZ) und deshalb zum 31.12. kündigen. Laut Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, müßte also noch im September kündigen. Gilt diese Frist auch in der Elternzeit oder gibt's da andere (bessere) Fristen? Viele Grüße Kadiya


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich gilt innerh. der EZ die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags. Zum ENDE der EZ aber gilt sowieso per Gestz eine 3-monatige Frist. Bei Dir bleibt es sich also gleich! Viele Grüße Désirée


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