Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub (2 Jahre, wie beantragt) endet am 31.12.07. Ich möchte danach nicht wieder bei meiner alten Firma arbeiten (zu lange Fahrt, lohnt sich nicht für TZ) und deshalb zum 31.12. kündigen. Laut Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, müßte also noch im September kündigen. Gilt diese Frist auch in der Elternzeit oder gibt's da andere (bessere) Fristen? Viele Grüße Kadiya
Hallo, da gibt es eine Sonderkündigungsfrist von 3 Mo. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich gilt innerh. der EZ die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags. Zum ENDE der EZ aber gilt sowieso per Gestz eine 3-monatige Frist. Bei Dir bleibt es sich also gleich! Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse