Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfristen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfristen

Mitglied inaktiv

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Mal angenommen ich möchte zum Ende der Elternzeit kündigen,gelten dann die gleichen Fristen die im Vertrag stehen? 6 Wochen zum Quartalsende.


Mitglied inaktiv

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Hallo! Nein, zum Ende der EZ sueht das BErzGG eine 3-monatige Kündigungsfrist vor. Viele Grüße Désirée


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