Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader welche gesetzlichen Kündigungsfristen muß der Arbeitgeber einhalten, wenn er meinen -bereits vor dem Erziehungsurlaub bestehenden 20 Stunden Teilzeitjob (Dienstleistungsgewerbe/Reiseverkehr)nach Beendigung des Erziehungsurlaub kündigen wollte ? Danke für Ihre Information Nicole
Liebe Nicole, das kommt darauf an, ob z.B. Tarifvertrag vorliegen. WEnn nicht, gilt die gesetzliche KüFrist. Die hängt davon ab, wielange Sie im Betrieb beschäftigt sind. Weniger als 5 J. = 1 Monate. Danach staffelt es sich. Steht in § 622 Abs. 2 BGB (zu finden unter www. redmark.de) Gruß, NB
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