Mitglied inaktiv
Hallo an alle, Ende Oktober endet meine EZ. Es ist noch nicht ganz sicher, ob ich wieder bei meinem alten AG anfangen kann. Mein AV läuft seit knapp 7 Jahren. Hierzu meine Frage: - Kündigungsfrist nach Gesetz 2 Monate? - Gibt es überhaupt ein Anrecht au den alten Arbeitsplatz? (Stelle wurde unbefristet neu besetzt)? - Wie verhält es sich bei erneuter Schwangerschaft mit Rücknahme der Kündigung? (z. B. Kündigung am 27.10.05, Feststellung der Schwangerschaft 30.11.05)? Dank für Eure Antworten
Hallo, IM EU = 3 Mo von Ihnen, danach Vertrag/ Gesetz! Ja, Sie haben einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz. Frist ab Kündigung bis Mitteilung SS = 14 Tage Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation