Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Mein Erziehungsurlaub endet im Dezember. Mein Chef hat mir bereits mitgeteilt, daß die Firma danach keine (Teilzeit) Stelle für mich haben wird und ich mit einer Kündigung rechnen muß. 1. Falls ich die Arbeit antrete, ab wann kann man mir frühestens kündigen? 2.Kann man mich zu einem niedrigeren Gehalt einstellen, als vorher? 3. Wenn ich mich dazu entschließe, selbst zu kündigen, welche Nachteile entstehen mir dadurch? 4. Kann ich evtl. eine Abfindung fordern, wenn ich selbst kündige? Ich habe evtl. die Möglichkeit, über das Arbeitsamt eine Weiterbildung finanziert zu bekommen. Diese bekomme ich aber nur, wenn ich keinen Arbeitsplatz mehr habe. Im AA wurde mir gesagt, daß eine Kündigung meinerseits akzeptiert würde (ohne Sperrfrist), wenn ich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung bringen würde, daß mir eine Teilzeitarbeitsplatz nicht zu Verfügung gestellt werden könne. Frau Bader, was meinen Sie, soll ich nun kündigen? Ich denke, daß es für mich besser wäre, auf die Zukunft gesehen, diese Schulung zu machen, zumal ich nach drei Jahren sowieso ziemlich raus aus meinem Arbeitsgebiet bin. Außerdem kündigt mir mein AG sowieso, sobald er kann. Wozu also Zeit in der Firma vertrödeln? Ich habe nur Befürchtungen, daß ich mir auf irgendeine Art und Weise mit einer eigenen Kündigung selbst schaden könnte. Ich wäre sehr dankbar für einen Tip! Reni
Liebe Reni, 1. Nach Dienstantritt im Rahmen der normalen vertraglichen/ gesetzlichen Kündigungsfristen 2.Das ist Verhandlungssache (lesen Sie mal, was ich zum Thema Teilzeitarbeitsgesetz im Forum geschrieben habe) 3.Es stellt sich die Frage, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sonst gibt es kein ArbG. 4. Aushandlungssache. Ein gesetzl. Anspruch besteht nicht. Gruß, NB 4.
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hallo, ich bin bis Juni 2007 noch in elternzeit, bei meinem arbeitgeber. ich weiß schon lange, daß ich dort nicht mehr arbeiten kann und will ( arbeitszeiten, mobbing) ich muß aber geld verdienen, weil es unsere finanzielle situation nicht anders zulässt. kann ich jetzt schon kündigen, und würde ich nach der sperrzeit(die ich ja sicherlich au ...
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Hallo Frau Bader, ich bekomme bald mein 3. Kind. Bin jetzt 35+2. Am Montag hat mich mein Chef gefragt, wie es mit mir weiterginge, wenn der Kleine da ist. Ob ich dann kündigen werde oder was ich mir so vorstelle. Ich sagte ihm lächelnd, dass ich eigentlich 3 Jahre Erziehungsurlaub machen wollte. Für ihn würde das ja weiterhin nichts bedeuten und ...
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Hallo! Habe bei meinem AG zwei Jahre Erziehungsurlaub beantragt,der am 31.12.08 endet. Da mein AG umgezogen ist, kann ich danach dort nicht mehr weiter arbeiten. Meine Frage: Kann ich schon jetzt nach dem 2.Jahr Erziehungsurlaub kündigen oder muß ich erst noch das 3. Jahr beantragen? und steht mir dann Arbeitslosenhilfe zu?
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