Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, bei uns ist es so, dass ich Vollzeit arbeite, also Hauptverdiener bin und mein Freund noch Student ist. Er bezieht also auch das Erziehungsgeld, ist sozusagen "die Mama". Stehen mir dann eigentlich Kranktage mit meinem Kind zu? Habe mal gehört, dass einem 8 - 10 Tage im Jahr zustehen! Aber gilt das auch für mich? Können Sie mir da evtl.weiterhelfen? Vielen Dank und viele Grüße Pia
Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi Pia! Soviel mir bekannt ist, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf 25 Kranktage pro Jahr. Wenn dein Freund ebenso arbeiten gehen würde..ständen ihm also ebenfalls 25 Kranktage zu. Teilbar ist das aber nicht. Das heißt, jedes Elternteil kann nur 25 Kranktage im Jahr nehmen. Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. MFG Linda83