Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, bei meiner ersten Schwangerschaft hatte ich eine Frühgeburt in der 34. Woche und nun bin ich wieder schwanger. Meine FA ist aufgrund der ersten Schwangerschaft sehr vorsichtig und daher bin ich seit der 25.SSW krankgeschrieben, das sind bisher 5 Wochen. Nun habe ich nächste Woche wieder einen Termin und hoffe auf "Gesundschreibung" damit ich nicht ins Krankengeld rutsche. Ich habe schon zu Beginn der Krankschreibung auf Anfrage meines Arbeitgebers meine Ärzrin um ein individuelles Beschäftigungsverbot gebeten, doch sie hat dieses abgelehnt mit der Begründung ich sei schwangerschaftsbedingt krank. Ich habe einen leicht verkürzten Gebärmutterhals und hatte in der 25. SSW leichte Blutungen. Ich habe keine "gefährdenden" Arbeitsplatz, so dass ein generelles Beschäftigungsverbot nicht in Frage kommt. 1) Kann die FA meine Lage jetzt noch nach 5 Wochen Krankschreibung in ein individuelles Beschäftigungsverbot umändern? 2) Wenn das nicht geht, wie berechnet sich dann mein Mutterschaftsgeld? Die drei Monate vor dem Mutterschutz habe ich 2 Monate noch volles Gehalt und ca. 1 Monat anteiliges Gehalt+Krankengeld bezogen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Gruss Katrin
Hallo, 1. Nur, wenn eine Bedrohung am Arbeitsplatz vorliegt. Bei Ihrer Prognose ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Sollte die FA es doch machen, könnte sie den Tatbestand des betruges erfüllen 2. Da es eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist, wird vom vollen Lohn gerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle und deutliche Antwort. Zum guten Schluss möchte ich noch fragen, ob Sie mir sagen können, wo ich die Gesetzesgrundlage hinsichtlich " des vollen Lohns, wenn vorher schwangerschaftsbedingt krank" finden könnte. Mein Arbeitgeber ist leider nicht so bewandert im Mutterschutzgesetz, aber wenn ich etwas vorlegen könnte, würde er dem sicherlich zustimmen. Gruss Katrin
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