Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich bin rein rechtlich alleinerziehend (alleiniges Sorgerecht und nicht verheiratet), lebe aber mit dem Vater meines Kindes (1) zusammen. Ab September gehe ich wieder arbeiten. Meine Frage: stehen mir die 10 Krankheitstage fürs Kind vom Vater noch zu (also insges. 20) oder nicht ? Wenn nicht, noch eine Frage hinterher: Der Kindsvater ist selbstständig mit eigenem Geschäft. Könnte ich evtl. deswegen seine Krankheitstage fürs Kind noch mit beanspruchen ? Danke im Voraus Mandy
Hallo, Sie sind rein rechtlich nicht alleinerzeihend, wenn Sie mit dem KV zusammenleben. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich würde das mal mit der Krankenkasse abklären. Evtl. machen sie eine Übertragung der KK-Tage des Vaters.
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job