Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversichreung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversichreung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader ! Meine Kinder aus erster Ehe sind bisher über mich krankenversichert nun ist es so , daß ich mich ab nächsten Monat über meinen jetzigen Ehemann versichern lassen muß ! Ist mein Exmann verpflichtet , die Kinder wieder über sich zu versichern oder kann er es ablehnen und ich muß die Kinder privat versichern ,obwohl ich momentan kein eigenes Einkommen habe ? lg safrarja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man auf die Ferne nicht sagen. Je nachdem, wer in erster Linie für die Kinder aufkommt, kann sie mit versichern. Also evtl. auch Ihr neuer Ehemann (wenn er gesetzl. versichert ist). Oder der erste Ehemann. Klären Sie das mit den beiden KKs ab. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hey du kannst deine kinder mit bei deinem neuen mann versicher,mußt nur die geburtsurkunden mit zur krankenkasse nehmen,dann könnt ihr eine familien versicherung machen!! das war bei uns auch so aber am besten rufst du deine versicherung mal an bzw die von deinem mann und fragst nach!! viele liebe grüße melanie


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