Liebe Frau Bader, da ich von zwei Seiten gegenteilige Auskunft erhalten habe, frage ich nun Sie um Rat. Ist man im Erziehungsurlaub auch ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld (infolge des zu hohen Einkommens Des Mannes) beitragsfrei krankenversichert? Ich gehe von dem Fall aus, daß ich nichts verdiene (also keine Teilzeit oder ähnliches mache) und gesetzlich pflichtversichert bin. Bei einer Kollegin trifft genau dies zu und sie braucht nichts zu bezahlen. Angaben zur Versicherung des Mannes (der ist privat versichert) waren gar nicht gefragt. Nur die Kinder müssen extra versichert werden. Vielen Dank und viele Grüße Ines