Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung EZ

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Hallo Frau Bader, ich bin gesetzlich krankenversichert und mein Mann privat. Nun meint meine Krankenversicherung das ich deshalb während der EZ Beiträge zahlen muß und das Kind über meinen Mann privat versichert werden muß. Habe bei Google nichts zu so einem Fall finden können, vielleicht wissen Sie ja mehr, vielen Dank schonmal !


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Sowas hab ich ja noch nie gehört. Ich bin seit 10 Jahren fast ununterbrochen im Erz.urlaub, bin bei der Barmer versichert (ununterbrochen) und meine Kinder auch alle mit bei mir. Hab im EU auch noch nie einen Pfennig dafür zahlen müssen!


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Das Thema war hier schon öfters dran. Wenn man vor der EZ in der gesetzlichen KK PFLICHTversichert war, muss man in der EZ keinen Beitrag zahlen, solange man EZ-Geld bekommt. Wenn das EZ-Geld ausläuft, muss man zahlen. Wenn man in der gesetzlichen KK FREIWILLIGversichert war, muss man auch während des Bezuges von EZ-Geld den Beitrag zahlen. Bei manchen KK ist es nicht so (entweder aus Kulanz oder aus Unwissenheit) - aber rechtlich ist es so, wie oben beschrieben. Wenn die KK "aufwacht", kann sie die Kohle übrigens jederzeit nachfordern. (War selbst betroffen und habe mit meiner KK diversen Schriftwechsel mit entsprechenden Urteilssprechungen usw.) Gruß Suse


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Hallo, erstmal Danke für Eure Antworten, aber ich glaube ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich bin Angestellte und gesetzlich pflichtversichert. Mein Mann ist Angestellter und privat versichert. Erziehungsgeld werden wir nicht bekommen ( Überschreitung der Einkommensgrenze ) . Ich möchte wissen, ob ich in meiner KK beitragsfrei oder ( wegen der Privatversicherung meines Mannes )beitragspflichtig versichert bin. Danke


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Hallo , bei uns ist genau das gleiche ich gesetzlich und mein Freund privat versichert und wir bekommen kein Erziehungsgeld. So zum Thema bist du verheiratet ist leider das Kind privat zu versichern oder bei Der KK gegen einen Beitrag. Du kannst weiter in der gesetzlichen bleiben.Bist du allerdings nicht verheiratet kann das Kind über dich auch gesetzlich versichert werden. Laß Dir die Satzung der KK zusenden und hier ein Buch Tip Gesetzliche Krankenversicherung 12 Auflage 5559/ 2004 Beck-Texte im Dtv Sollte die Krankenkasse nicht reagieren schicke ihnen im Auszug die Gesetzestexte mit dann geht alles. Wann hast du Et. Wenn du noch weitere Fragen hast beantworte ich die Dir gerne. Gruß koko03


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Sofern Du eine gewisse Zeit pflichtversichert warst, bleibst Du in der EZ kostenfrei dort versichert. Egal ob ErzGeld gezahlt wird oder nicht. Das Kind muß allerdings beitragspflichtig in der privaten KV versichert werden, wenn Ihr verheiratet seid. Viele Grüße Désirée


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