Ich hatte letztlich einen Newsletter erhalten in welchem ich folgendes gelesen hatte: Wenn eine Schwangere aufgund körperlicher und seelischer Auswirkungen, wie zB im Krankenhaus od.ä. nicht arbeiten kann und krankgeschrieben ist, muß nicht nach der 6.Wochen wie üblich die Krankenkasse die Zahlung des Gehaltes übernehmen, sondern der Arbeitgeber. Wo kann ich diesen Artikel nochmal finden, oder das Urteil od.ä. Vielen Dank im Voraus