Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenhausaufenthalt - kürzt AG zu viele Tage?

Frage: Krankenhausaufenthalt - kürzt AG zu viele Tage?

Nijntje2008

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Hallo Frau Bader, neulich habe ich eine Woche bei meinem kranken Kind im Krankenhaus verbracht. Insgesamt konnte ich dadurch 3 Tage nicht arbeiten (Teilzeitstelle). Der Arzt hat eine Bescheinigung aufgestellt, dass meine Anwesenheit aus medizinischer Sicht notwendig war. Basiert auf dieser Bescheinigung hat mein Arbeitgeber vor, mich über 5 Tagen zu kürzen. Die Krankenkasse sagte mir aber, dass sie mir nur für 3 Tage (die Tage, das ich regulär arbeite) zuzahlen wird. Stimmt das? Die lange Version: neulich hatte mein 9-jähriges Kind eine (geplatzte) Appendizitis. An einem Donnerstag ist sie ins Krankenhaus gekommen und wurde operiert. Nach der Operation waren mehrere Tage Antibiotika-Infusionen angesagt. Ich habe während dieser Zeit mein Kind im Krankenhaus unterstützt. Am folgenden Mittwoch wurde meine Tochter entlassen. Danach habe ich mein Kind zuhause noch einige Tage gepflegt, wofür der Kinderarzt mir Kinderkranktage bescheinigt hat. Es war interessant zu hören, dass Krankenkassen die Kosten für die Anwesenheit von einem Elternteil beim Kind im Krankenhaus nur (standardmäßig) übernehmen würden bis zum 7. Lebensjahr. Da habe ich gestaunt. Als würde für (m)ein 9-jähriges Kind, wenn es erbrechen muß oder nach einer Bauchoperation aus dem Bett aufstehen muß um zur Toilette zu gehen, ständig eine Krankenschwester neben ihm bereitstehen zur Unterstützung. Glücklicherweise hat der KH-Arzt hat eine Bescheinigung aufgestellt, dass meine Anwesenheit im Krankenhaus für meine Tochter aus medizinischer Sicht notwendig war. Diese Bescheinigung habe ich meinem Arbeitgeber und unsere Krankenkasse geschickt. Ich habe eine Teilzeitstelle (20 Wochenstunden, TVöD) und arbeite regulär an 3 Wochentagen (Montag, Dienstag, Mittwoch). Jetzt stellt sich heraus, dass mein Arbeitgeber mich für die ganze Zeit, die vom Krankenhaus bescheinigt wurde (Donnerstag bis Mittwoch, 5 Arbeitstage) kürzen wird. Meine Krankenkasse wird mir aber nur zuzahlen für die 3 Tage, dass ich regulär arbeite. Damit gäbe es dann 2 Tage Kürzung (Donnerstag und Freitag), ohne dass die Krankenkasse kompensiert. Das hört sich ziemlich unfair an. Ist das korrekt? Muß ich jetzt die Ärzte im Krankenhaus damit belästigen, dass sie mir eine neue Version der Bescheinigung machen, worauf nur Montag bis Mittwoch bescheinigt werden? Mit dem Risiko, dass die Krankenkasse für meine Tage Aufenthalt im Krankenhaus die KH-Aufenthaltskosten dann wieder nicht übernimmt? Es ist das erste Mal in 9,5 Jahren mit Kinderen, dass ich mich abmelden mußte bei meinem Arbeitgeber wg. eines kranken Kindes. Und dann so was... Meiner Tochter geht es glücklicherweise wieder sehr gut. Ich würde mich freuen Ihre Perspektive hierauf zu hören. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Nijntje


Mitglied inaktiv

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1. Wenn du wegen des Kindes 1 Woche im KKH warst, dann ist doch unerheblich wie viele Tage der AG kürzt. 1 Woche sind 20 Wochenstunden, und er darf 20 Std. abziehen. Bei 20 Wochenstunden arbeitest du an 3 Tagen je 6,7 Std. oder an 5 Tagen je 4 Std. Das ist eine rein abrechnungstechnische Frage. Wenn das Ergebnis stimmt, ist es doch ok. 2. Ein 9jähriges Kind ist nicht mehr so klein, dass es nicht eine Klingel am Bett betätigen könnte. Aus meiner Sicht kann man erwarten, dass du da 20 Std. pro Woche im KKH abkömmlich bist, oder dass du das auf eigene Kosten (Urlaub, Gleitzeit....) trägst. Immerhin sind es nach deiner eigenen Aussage nur 3 Tage gewesen, an denen du hättest arbeiten müssen. Und es gibt auch einen Kindsvater, mit dem man die Betreuung abwechseln kann. 4. Was sollen die Ärzte da anders formulieren? Die Bescheinigung war doch ok. Nein, da kannst du jetzt nichts mehr erwarten. 5. Frau Bader antwortet auf so lange Texte grundsätzlich nicht.


Mitglied inaktiv

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Der AG darf nur das kürzen was auch bei dir ausgefallen ist. Er kann nicht 5 Arbeitstage rechnen, wenn du nur an 3en gefehlt hast - egal worüber die Bescheinigungs ausgestellt wurde. Zumal es dann ja auch nicht mit den Kinder-Krankentage passt wenn der AG mit 5 rechnet. Davon ab wie rechnet er denn bei Urlaub? Wäre ja das gleiche Prinzip.


Ninu

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Doch, es kann sein, dass der AG 5 Tage rechnet, wenn er pro Tag die reduzierte Stundenzahl rechnet... Ich habe mal 80% gearbeitet, im System sah es so aus, dass ich jeden Tag 80% arbeite, tatsächlich habe ich aber 1 Tag 0% und 4 Tage 100% gearbeitet... Das war bei Fehltagen immer etwas tricky, aber wenn ich 1 Woche gefehlt habe, wurde logischerweise auch der freie Tag mit einbezogen... vielleicht einfach mal nachfragen, warum er 5 Tage abzieht, evtl. hat es ja auch mit der Abrechnung zu tun... 5 Tage*weniger Stunden entspricht vielleicht 3 Tagen*mehr Stunden...


cube

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Was steht denn in deinem Vertrag? 3 Tage innerhalb einer Woche oder sind die Tage im Vertrag! tatsächlich genau mit Mo, Die, Mi benannt? Im 1. Fall dürfen nämlich natürlich für eine ganze Woche 5 Tage abgezogen werden, da du zwar nur 3 Tage arbeitest, theoretisch aber an 5 Tagen zur Verfügung stehen muss. Im 2. Fall dürfen nur die Arbeits-Tage abgezogen werden, an denen du nicht gearbeitet hast. LG


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