Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, nach einem Wohnungswechsel sind uns nun die Betriebskosten zugestellt worden. Sind die Punkte "Zwischenablesegebühren" und insbesondere "Kostenaufteilung Nutzerwechsel" (was ist das überhaupt? Stromablesen oder wie kann ich das verstehen?) ríchtig? Wir haben schon etwas Ärger mit dem ehemaligen Vermieter, weil er die Kaution zu einem bestimmten Teil einbehalten hat (Wohnung war aber ordungsgemäß übergeben), eben wegen der zu erwartenden Nachzahlung. Seit unserem Auszug im Mai 2001 ist die einbehaltene Kaution nicht verzinst worden. Können Sie mir einen Rat geben? Vielen Dank Kerstin
Liebe Kerstin, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier dürfen nur Fragen zum Thema r-u-b beantwortet werden. Gruß, NB
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