Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kostenteilung/-beteiligung, gern an alle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kostenteilung/-beteiligung, gern an alle

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich weiß, die Frage gehört nicht unbedingt in Ihren Bereich, hat aber angelehnt mit Familie zu tun :o) ansonsten, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Mein Freund und ich trennen uns gerade, wir haben zusammen gewohnt, sind aber nicht verheiratet. Mein Freund hat vor einem Jahr einen Schrank gekauft, der ins gemeinsame Schlafzimmer gestellt wurde. Ursprünglich sollte ich mich einmal daran hälftig beteiligen (was ich meiner Meinung aber nicht brauche, da ich in anderen Fällen in gleicher -Kosten-Höhe für andere Sachen aufgekommen bin, wenn man das aufrechnet kommen wir auf den gleichen Preis, wären also quitt) Mein Freund möchte den Schrank aber nicht mitnehmen beim Auszug (ist ja noch SEIN Eigentum), und ihn KOMPLETT bezahlt haben. Ich möchte den Schrank aber nicht... Er ist der Meinung, er hat den Schrank gekauft mit der Maßgabe, dass er in die gemeinsame Beziehung/Zukunft einfließt, die ja jetzt kaputt ist - also möchte er den Schrank/die Aufwendung bezahlt haben mit Beendigung der Beziehung. Das sehe ich aber nicht so. Wie sehen Sie das?! Käme er vor Gericht oder bei einem Anwalt damit durch? Die von mir ALLEIN getragenen Nebenkosten läßt er unberücksichtigt. Schließlich hätte er mir damals ein gemeinsames Nebenkostenkonto angeboten, um die laufenden Kosten zu teilen, was ich aber nicht wollte. Jetzt solle ich auch sehen, dass ich darauf sitzenbleibe (O-Ton) Problem an der Sache ist (vielleicht?) dass er zwar beim EMA bei mir gemeldet ist, aber nicht im Mietvertrag steht. Oder ist das gar kein Problem?! Wundern Sie sich bitte nicht, er rechnet mir sogar die Rasensamen im Garten auf :o( LG Sue


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Problem ist nicht der Schrank - das ist nur ein Ventil. Natürlich müssen Sie den Schrank nicht abkaufen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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der hat ja auch nicht alle würschtl auf dem teller!! also ich habe ja nicht viel rechtsverstand, aber ER hat den schrank gekauft und ER kann ihn auch wieder mitnehmen. basta. du willst ihn ja nicht. ein ex von mir hat mir mal ne couch in die hütte gestellt, die wollt er dann auch bezahlt haben, nach ca. 14 monaten, ich habe sie ihm abgelöst... daß er nicht im vertrag steht, finde ich persönlich unerheblich. und klagen soll er mal. bist du rechtsschutzversichert? das wäre ungerechtfertigte bereicherung. der tatbestand ist in meinem augen nicht gegeben, da er seinen blöden schrank ja mitnehmen soll.


Mitglied inaktiv

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Da allerdings sein Schrank in deinen Räumen steht, hst du ein Recht auf Lagerkosten. dies lässt sich schnell aus Wohnungsgröße und Miete errechnen. Da der Schrank in einem beheizten Raum steht kannst du auch die Heizkosten anteilig verrechnen. Aber bitte denk daran, ein Schrank brauch kein Wasser und keinen Strom wenn du diese unrechtmäßig mitverrechnest hat er wiederum ein Einspruchsrecht. Sorry, aber ich bin auch nicht Vallies Meinung, denn wenn er nciht alle Würschdl auf dem Teller hätte dann hätte er diese dir schon lange in Rechnung gestellt, oder? Ich hoffe dir geht es gut, und ich glaube du kannst froh sein wieder deine eigene Herrin zu sein. Lass dich feste drücken.


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