Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Korrigierter ET

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Korrigierter ET

Mitglied inaktiv

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Hallo, bei mir liegen 2 verschiedene Bescheinigungen für den Entbindungstermin vor - mit einer Woche Unterschied. Mein AG hat den früheren ET bescheinigt bekommen, demzufolge ging ich früher in Mutterschutz (mit Urlaub davor), die KK hat während meines Urlaubs die andere Bescheinigung erhalten und zahlt entsprechend für den späteren Zeitraum. Weder AG noch KK fühlen sich zuständig, mir wurde nur gesagt, ich hätte dann eben eine Woche unbezahlten Urlaub. Was ich aber nicht so ganz einsehe, es ist doch nicht mein Verschulden. Lt. KK ist jetzt eh alles zu spät, da ich schon in sämtlichen Systemen gespeichert bin. Gibt es gar keine Möglichkeit? Mein Rechtsempfinden sagt mir eigentlich, daß mein FA für die eine Woche aufkommen muß, wenn sich die KK oder der AG weigert (muß dazu sagen, daß ich wg. Ortswechsel auch den FA wechseln mußte, die Bescheinigungen sind also auch von 2 verschiedenen FA). Danke und Gruß Helen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Helen, die erste Bescheinigung eines Arztes ist mutterschutzrechtlich verbindlich. Selbst wenn er sich bei der Errechnung des Datums irrt, ist diese Schutzpflicht maßgeblich. Möglich ist jedoch eine Korrektur der Terminangabe durch ein neues ärztliches Zeugnis. Wurde das zwite Zeugnis durch bessere Erkenntnis festgelegt, ist es zu berücksichtigen. Verschiebt sich der Termin nach hinten, darf der Arbeitnehmerin kein Nachteil entstehen. Tipp für die Krankenkasse: Es gilt § 5 MutterschutzG. N. Bader


Mitglied inaktiv

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Habe daraufhin mal meine KK angerufen, aber die zeigte sich sehr unbeeindruckt, meinte nur, ich solle mal eine Stellungnahme von der besagten FÄ fordern und mich dann damit mit meinem AG auseinandersetzen. Die Praxis sähe halt immer anders aus als irgendwelche Gesetze. Damit war die Sache für die KK durch. Soviel dazu... Frustrierte Grüße Helen


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