Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, mein Freund hat mich in der 30 SSw verlassen. Es kam mit der Situation nicht zurecht. Er fühlte sich überfordert. Bei uns was ein ein kleiner Unfall. Ich bin 24 und er 22 und noch in der Ausbildung Er verdient nun ca 1000 netto und wohnt wieder zu Hause. Wieviel muss er an Unterhalt zahlen? Darf er mit dem Kontakrecht das Baby später mitnehmen oder nur besuchen? Ich will nicht, das er ihn mitnimmt. Sonst würde ich ihn erst gar nicht als Vater angeben. Aber das darf ic hauch nicht oder. Aufs Geld kommts mir nicht an Vielleicht können sie mir einen Rat geben. Herzlichen Dank Claudi
Liebe Claudi, tut mir leid, in welcher Situation Sie sich befinden! Bei DM 1000 Verdienst muß er nicht zahen, da er sich unter der Mindestbehaltgrenze (1300/ 1500) befindet, aber evtl. seine Eltern. Wenn er mal mehr verdient, muß er zahlen. Fals Sie ihn nicht angeben und er keine Rechte geltend macht, kriegen Sie kein Geld, er aber auch kein Umgangsrecht. N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3