Mariechen82
Liebe Frau Bader, ich hoffe meine Frage ist für dieses Forum nicht zu speziell bzw. zu weit weg vom Thema Recht für Familien. Aber ich bin sehr verzweifelt und hoffe, dass vielleicht Sie mir helfen können. Wir sind eine kleine FAmilie, unser Sohn ist 2. Wir haben ein Haus gekauft, Kaufvertrag wurde beim Notar schon Anfang April unterzeichnet, Kredit ist genehmigt, alles gut. Der Makler sagte uns, es sei kein Problem, am 1.5. einzuziehen, die Vorbesitzer sind auch schon raus. Wir haben also unsere Wohnung zum 1.7. gekündigt und einen Nachmieter gesucht, der ab 21.5. einziehen wird. Mietvertrag mit diesem läuft ab 1.6., wir haben aber mit ihm einen _Zusatzvertrag, dass er schon am 20.5. rein kann. Umzugsunternehmen haben wir auch schon bestellt auf den 19.5. Doch nun der Schock. Ein Amt hat etwas gebummelt, der Antrag auf Vormerkung liegt nun erst dem Grundbuchamt vor, d.h. wir können noch nicht zahlen und die Vorbesitzer wollen uns vorher nicht ins Haus lassen. Der Notar sagt, er kann uns nicht versprechen, dass wir am 19.5. schon einziehen können. Was tun wir nun?? Wir können nirgends hin. Mal abgesehen von unseren Möbeln, die wir ja nicht einfach auf der Straße lagern können. Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit, unsere Obdachlosigkeit zu verhindern? Darf unser Vermieter uns mit klenem Kind auf die Straße setzen bzw. dürfen die Vorbesitzer zulassen, dass wir obdachlos werden, weil sie uns nicht eher reinlassen wollen? Ich schlafe keine Nacht mehr und bin total verzweifelt. Vielleicht wissen Sie einen RAt?? Vielen vielen Dank!!!! Marie
RUB
peekaboo
nicht reinlassen, wenn noch kein Geld da wäre. Habt Ihr mal mit Eurem Nachmieter und dem Vermieter gesprochen? Das wäre mein erster Weg. Evtl. steht Euer Nachmieter ja vor dem gleichen Problem. Hast Du dem Grundbuchamt Euer Problem geschildert? Ich drücke Euch die Daumen. Plan B wäre evtl. Die Möbel zwischenzulagern und mit dem Kind für ein paar tagen zu Freunden zu ziehen. Viel Glück LG Peeka
Philomena0303
Mensch ihr könnt bei sowas doch nicht so verdammt knapp planen. Zum 1.7. zu kündigen war ja schlau, aber warum dann einen Nachmieter zum 20.05.? Nur um einen Monat Miete zu sparen? Na ja gut, ist gelaufen. Also bleibt euch nur Folgendes: Versucht dem Amt eure Situation darzulegen und bittet inständig um schnelle Bearbeitung. Sucht euch eine Lagermöglichkeit für eure Sachen und sucht außerdem nach einer Ferienwohnung, in der ihr übergangsweise leben könnt.
Mitglied inaktiv
Wir haben also unsere Wohnung zum 1.7. gekündigt und einen Nachmieter gesucht, der ab 21.5. einziehen wird. Mietvertrag mit diesem läuft ab 1.6., wir haben aber mit ihm einen _Zusatzvertrag, dass er schon am 20.5. rein kann. Umzugsunternehmen haben wir auch schon bestellt auf den 19.5. Wenn man das so liest, ist es doch ein ziemliches Durcheinander. Da ist kaum eine Frist um irgendetwas auch vorzubereiten. Denkt ihr, dass es keine Zeit braucht, eine Wohnung nach Auszug in Ordnung zu bringen oder vor Einzug irgendwas zu streichen, renovieren, etc..? Ich würde auch niemand in mein Haus lassen, solange das Geld nicht eingegangen ist! Definitiv. Wenn die Behörden euch nicht entgegenkommen, dann müßt ihr sehen, wie ihr die Umzüge verschieben könnt.
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