Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, es ist zwar noch nicht spruchreif, aber ich denke, dass mein Mann und ich uns über kurz oder lang trennen werden. Dies wird aber niemals einvernehmlich passieren, d.h. ich werde mit unserer gemeinsamen Tochter gehen müssen (auch deshalb, da wir im Haus seiner Eltern wohnen). Ich denke, er wird mir alle möglichen Steine in den Weg legen, damit ich nicht gehe bzw. zu ihm zurückkomme. Und wenn ich doch gehe, wird er es mit allen Gemeinheiten versuchen, mich unter Druck zu setzen und vermutlich auch mit allen (fiesen) Mitteln um das Sorgerecht unserer 2-jährigen kämpfen. Schwierig, aber meine Frage ist: was sollte ich evtl. für diesen Fall vorbereiten? Welche Papiere sollte ich in Kopie haben (Pässe? Sparverträge? Lebensversicherung? LOHNABRECHNUNGEN??). Und wenn ich irgendwann wirklich nicht mehr kann und gehe, wie kann ich mich absichern, dass er mir im nachhinein nicht auch noch Kindesentführung vorwirft? Bei der Polizei Bescheid geben? Jugendamt? Dazu kommt noch, dass ich in diesem Falle zu meinen Eltern gehen würde, die 100 km von uns weg wohnen. DArf ich das überhaupt? Oder muß ich in der Stadt mit dem Kind bleiben, da wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Für Ihre Antwort ein herzliches Dankeschön im voraus A.
Hallo, Sie werden sich schon mit ihm über die Situation, auch das AUfenthaltbestimmungsrecht, unterhalten müssen u eine einbvernehmliche Lösung herbeiführen. Ansonsten rate ich den Gang zum Anwalt. Kopie von der Gehaltsbescheinigung u Heiratsurkunde sind wichtig. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du einfach so mit dem Kind verschwindest kann er Dich selbstverständlich wegen Kindesentzug anzeigen - würdest Du im umgekehrten Fall ja sicher auch tun!
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit