Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Über Ihre Ausführungen vom 25.10.01 betreffs des Urteils vom OLG Hamm, Beschluß vom 03.07.01 - 15W444/00 habe ich mich informiert. Bei uns liegt der Fall allerdings etwas anders. Wir haben den Keller im "Erdgeschoss" hier gibt es auch einen kleinen Gemeinschaftskeller, in dem tagsüber, da ich als Tagesmutter arbeite, mein normaler KiWa, der KiWa meines Tageskindes und mein Doppelwagen steht. Bisher wurde der Abstellraum nur im Winter von einigen Eigentümern als Blumenabstellplatz genutzt, ansonsten stand er leer. Jetzt da die KiWa´s drinstehen und es nur eine kleiner Keller ist, ist der restliche Platz sehr begrenzt. Es gibt es eine helle Aufregung in unserem Haus deswegen, obwohl der Raum bisher kaum genutzt wurde. Können die Miteigentümer gegen das Abstellen von 3 KiWa´s etwas unternehmen bzw. mir das verbieten??? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Regine Krebs
Liebe Regine, ja,können Sie. Ein Gericht sicherlich zu dem Ergebnis kommen, dass es unverhältnis ist, da wahrscheinlich der Abstellraum laut Teilungserklärung allen zu gleichen Teilen gehört und Sie ihn ja sozusagen betrieblich (für Ihrem Job) nutzen. Ich würde versuchen, den Raum zu mieten. Gruß, NB