jasma
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, sie können mir folgende frage beantworten: wir wohnen seit kurzem zur Miete in einem Haus und unser Keller hat fenster und demzufolge besteht die gefahr, dass meine tochter von unserem garten aus in diesen kellerschacht fällt. sind ungefähr 12 meter ungesicherter bereich. jetzt möchten wir den garten kindersicher haben-ist der vermieter dazu verpflichtet den zaun zu bezahlen (Kosten ca. 600 Euro) oder ist das sache des mieters? ich wäre ihnen sehr dankbar für ihre hilfe!!!!!!!!!!! viele grüße, jasma
Hallo, was steht denn im Mietvertrag? Und ist es allgemein ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht? Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss